AGBs

 

VORWORT

VonderAlm ist eine unabhängige, inhabergeführte DesignAgentur. Eine authentische Story erzählen. Ein bleibendes Logo kreieren. Ein Corporate Design auf Maß schneidern. Das ist unsere Mission. Mit Liebe zu unserer Berufung schaffen wir Mehrwert. Mit Tatkraft stehen wir als Full-Service Werbeagentur zur Seite. Wir rufen mit Ihnen eine Marke ins Leben, hinter der Sie gerne stehen. Wir gewinnen Markenfreunde, die Ihnen verbunden sind. 


1  –  BEGRIFFSBESTIMMUNG

1.1. Die Begriffe »Auftrag«, »Auftraggeber«, »Auftragnehmer« sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. »Auftrag« bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp. Er ist unabhängig ob es es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, oder sonstigen Vertrag handelt. Mit »Auftragnehmer« wird der Vertragspartner benannt, welcher die Leistung schuldet, mit »Auftraggeber« der Vertragspartner der die Leistung erhält und die Vergütung zu zahlen hat.


2  –  GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN

2.1. Die DesignAgentur VonderAlm, 87700 Memmingen, Schönfeldstrasse 1, nachfolgend »VonderAlm« führt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, nachfolgend »AGB« aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen VonderAlm-Leistungen falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.

2.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit VonderAlm sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart worden.


3  –  VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Die Beauftragung von VonderAlm kann per Brief, E-Mail, Fax als auch mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der Auftraggeber VonderAlm die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen oder bestätigen.

3.2. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung von VonderAlm gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahmeerklärung fasst VonderAlm die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn VonderAlm die Annahme per Brief, E-Mail oder Fax erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.


4  –  VERTRAGSABLAUF

4.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt in drei Schritten: Briefing, Entwurf und Produktion.

4.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung – das Briefing – das VonderAlm vom Auftraggeber schriftlich erhält oder VonderAlm gemeinsam mit oder für den Auftraggeber ausarbeitet. Eine gegebenenfalls von VonderAlm verfasste schriftliche Projektbeschreibung, das Re-Briefing, ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu einer gesonderten zeitlichen und preislichen Vereinbarung führen.

4.3. Nach Abschluss des Briefings erarbeitet VonderAlm ein Konzept oder erstellt innerhalb des vereinbarten Zeitfensters einen Entwurf. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, zweimalig Änderungen oder Optimierungen zu verlangen. Ebenfalls kann er bei absolutem Nichtgefallen des ersten Entwurfs, einen Zweiten fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche haben eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des Stundensatzes zur Folge.


5  –  TERMINE & LIEFERFRISTEN

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und ggf. zu bestätigen.

5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber VonderAlm zu den festgesetzten Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen im vollen Umfang zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachgereichte bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbindet VonderAlm von der Lieferverpflichtung bzw. gestattet VonderAlm eine Neufestsetzung der Lieferfrist.


6  –  GEHEIMHALTUNG

6.1. Alle im Zusammenhang mit einem Auftrag zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrags, streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung eines Auftrags kommt.

6.2. VonderAlm hat diese Geheimhaltungspflicht seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Freelancern, Sublieferanten, usw. aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

6.3. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, die Leistung, sowie die URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste von VonderAlm sowie auf den Firmenwebsites www.vonderalm.de und www.vonderalm.com aufgenommen werden darf.


7  –  PFLICHTEN & HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS

7.1. Der Auftraggeber ist, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er VonderAlm alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für die Inhalte sämtlicher Publikationen trägt allein der Auftraggeber.

7.3. Der Auftraggeber stellt VonderAlm von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen VonderAlm stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er allein trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.4. VonderAlm ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, VonderAlm die dafür benötigte Vollmacht zu erteilen.

7.5. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von VonderAlm abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, VonderAlm von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.


8  –  URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE

8.1. Jede Leistung von VonderAlm erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung, auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.

8.2. Alle Konzepte, Ideen, Beratungsleistungen, Kreativleistungen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen dem Auftraggeber und VonderAlm auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen VonderAlm bzw. den entsprechend im Auftrag von VonderAlm tätig gewordenen Dienstleistern oder Freelancern die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97ff. UrhG zu.

8.3. Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von VonderAlm bzw. den entsprechend im Auftrag von VonderAlm tätig gewordenen Dienstleistern oder Freelancern, in irgend einer Form verändert werden. Jede Nachahmung sowie Teilnachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt VonderAlm, eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.4. VonderAlm bzw. den entsprechend im Auftrag von VonderAlm tätig gewordenen Dienstleistern oder Freelancern, überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und VonderAlm.

8.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach 100%iger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VonderAlm in Veröffentlichungen über das Produkt, die Leistung wie z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä., als Urheber mit URL zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt VonderAlm zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe. Hier gilt der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD. Solange VonderAlm Verstöße gegen das Recht auf Namensnennung gegenüber dem Auftraggeber nicht zum Ausdruck bringt und anmahnt, verzichtet VonderAlm stillschweigend auf die bisherige Durchsetzung dieses Rechts und auf die entsprechenden Schadenersatzansprüche.

8.7. Vorschläge, Mitarbeit und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter sowie Beauftragten, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.

8.8. VonderAlm fertigt für jeden Auftrag eigene Strategien, Konzepte und Designs. Typische Gestaltungsstile wie Schriften oder einzelne Grafiken wie z.B. Icons werden jedoch des Öfteren von VonderAlm für Auftragsbearbeitungen mehrfach verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts der von VonderAlm erstellten Leistung – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.


9  –  VERGÜTUNG

9.1. Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Leistung nach Zeitaufwand auf Grundlage der veröffentlichten oder vereinbarten Stundenpreisliste – oder auf Grundlage des Tarifvertrags für Design SDSt/AGD. 

9.2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich innerhalb der Europäischen Union netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.3. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.

9.4. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Agentur VonderAlm berechtigt mit Ankündigung, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung nachträglich zu verlangen.

9.5. Gegebenenfalls anfallende Kosten und Spesen für Anfahrt, Übernachtung, etc. die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach vorheriger Kostenabsprache oder nach Regelsatz in Rechnung gestellt.

9.6. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Bildrecherche, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

9.7. Der Auftraggeber kann im Rahmen des ersten Angebots zwei Korrekturläufe der gelieferten Leistungen von VonderAlm verlangen, ohne dass ihm dafür ein Mehraufwand berechnet wird. Ab der dritten Korrektur berechnet VonderAlm die anfallende Zeit nach der geltenden Stundenpreisliste. 

9.8. Sollte sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstrecken oder erfordert er von VonderAlm erhöhte finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

9.9. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug. Das Mahnwesen wird von VonderAlm automatisch nach 30 Tagen, inkl. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., veranlasst.


10  –  ABNAHME

10.1. Die Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

10.2. Wenn nach Ablauf von zwei Wochen VonderAlm keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

10.3. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält VonderAlm den Vergütungsanspruch für die bereits begonnenen oder bereits geleistete Leistungen und das Recht auf Schadenersatz.

10.4. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung abgelehnt wird.


11  –  GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Die Leistungen von VonderAlm müssen die gestellte Aufgabe lösen. Sie müssen den zur Verfügung gestellten Vorlagen und erteilten Weisungen und dem Umfang sowie Inhalt der Bestellung entsprechen. 

11.2. VonderAlm verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl – Siehe 9.7.


12  –  DATEN 

12.1. VonderAlm ist nicht verpflichtet, digitale Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und nach der Stundenpreisliste zu vergüten.

12.2. Hat VonderAlm dem Auftraggeber Original-Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch VonderAlm geändert werden.


13  –  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

13.1. Die Haftung von VonderAlm beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz beruhen oder grob fahrlässig sind. Sie tritt nur in Kraft wenn VonderAlm schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

13.2. Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung von VonderAlm der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. 

13.3. VonderAlm haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben davon unberührt.

13.4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Subunternehmer oder Freelancer von VonderAlm.

13.5. VonderAlm bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.


14  –  SONDERBEDINGUNGEN MUSIK, FILM & FOTOGRAFIE

14.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen beschafft VonderAlm oder der jeweilige Subunternehmer oder FreelancerModelle und Requisiten auf eigene Rechnung und Gefahr.

14.2. Kann nicht fotografiert oder gefilmt werden, weil ein vom VonderAlm rechtzeitig gebuchtes Modell zum Aufnahmetermin nicht erscheint, werden zusätzlich entstehende Kosten für Modellhonorar, Requisiten und Nebenkosten von VonderAlm oder dem jeweiligen Subunternehmer oder Freelancer getragen.

14.3. Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Leistungen von VonderAlm abgegolten, und zwar – bei Fehlen abweichender schriftlicher Vereinbarung – auch Modell-, Requisiten-, Material-, Reise- und ähnliche Kosten. Sofern der Auftraggeber vereinbarungsgemäß Fremdkosten von VonderAlm zu tragen hat, müssen diese, bevor sie entstehen, vom Auftraggeber bestätigt werden.

14.4. VonderAlm verzichtet auf die Signatur von Foto, Musik- oder Filmaufnahmen und auf sein eventuelles Recht auf Namensnennung, darf aber vom Auftraggeber genannt werden.

14.5. An fotografischem Aufnahmematerial erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung des Honorars Eigentum. VonderAlm muss das Aufnahmematerial dem Auftraggeber, soweit nicht vorher geschehen, mit der Rechnung aushändigen oder auf Wunsch des Auftraggebers ab Rechnungstellung für diesen unentgeltlich für 3 Jahre verwahren.

14.6. VonderAlm ist verpflichtet, von Dritten, die an der Produktion beteiligt sind und ggf. Rechte an dem Ergebnis der Produktion zustehen, eine Erklärung über die Übertragung der Nutzungsrechte bestätigen zu lassen und dem Auftraggeber vorzulegen.

14.7. Die Übergabe von Foto, Musik- oder Filmaufnahmen erfolgt im durch den Auftraggeber bestimmten Format.


15  –  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von VonderAlmVonderAlm gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.2.  Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt.

15.3. Gerichtsstand ist Memmingen. Stand – 01.02.2014